Welche Unterlagen brauche ich beim Autoverkauf?
Kurz gesagt
Zwingend brauchst du beim Autoverkauf die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Teil II (Fahrzeugbrief), alle vorhandenen Schlüssel und deinen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Hilfreich, aber nicht Pflicht sind Serviceheft, Rechnungen, der letzte HU-Bericht und Gutachten. Verkaufst du im Auftrag – etwa im Erbfall –, kommt eine Vollmacht oder ein Erbnachweis dazu.
Die Pflichtunterlagen
Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
Der Fahrzeugschein weist das Fahrzeug und den Halter aus und enthält die HU-Fälligkeit. Er gehört immer ins Auto und wird bei der Übergabe mit übergeben.
Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
Der Fahrzeugbrief ist das Eigentumsdokument. Ohne ihn kann das Fahrzeug nicht umgeschrieben werden. Liegt er bei einer Bank, weil das Auto finanziert ist, muss die Finanzierung vor dem Verkauf abgelöst werden – siehe Auto verkaufen trotz Finanzierung.
Schlüssel
Alle vorhandenen Schlüssel, inklusive Ersatz- und Werkstattschlüssel. Fehlt einer, ist das kein Hindernis – sag es einfach vorher.
Personalausweis oder Reisepass
Der Käufer muss prüfen können, dass er mit dem Eigentümer bzw. einem Bevollmächtigten verhandelt. Der Name im Ausweis sollte mit dem Halter in der Zulassungsbescheinigung übereinstimmen – oder durch eine Vollmacht verbunden sein.
Hilfreiche Zusatzunterlagen
- Serviceheft / Wartungsnachweise: belegt Pflege und steigert das Vertrauen in die Laufleistung
- Rechnungen: insbesondere für Zahnriemen, Kupplung, Bremsen, Reifen oder größere Reparaturen
- Letzter HU-Bericht: zeigt Mängel und Fälligkeit; bei abgelaufener HU besonders nützlich
- Gutachten oder Kostenvoranschlag: bei Unfall- oder Motorschaden die wichtigste Bewertungsgrundlage
- COC-Papier (EG-Übereinstimmungsbescheinigung): relevant für Export und Wiederzulassung im Ausland
- Zweiter Satz Räder, Ladekabel, Anhängerkupplung: Zubehör, das zum Fahrzeug gehört, wird mit übergeben und mitbewertet
Sonderfall: Verkauf im Auftrag oder aus einem Nachlass
Du verkaufst das Auto deiner Eltern, eines verstorbenen Angehörigen oder als Bevollmächtigter einer Firma? Dann brauchst du zusätzlich den Nachweis, dass du über das Fahrzeug verfügen darfst.
- Lebender Halter: schriftliche Vollmacht mit Fahrzeugdaten, Unterschrift des Halters und Kopie seines Ausweises
- Erbfall: Erbschein oder ein eröffnetes Testament mit Eröffnungsprotokoll; bei mehreren Erben Zustimmung der Erbengemeinschaft
- Firmenfahrzeug: Vollmacht des Geschäftsführers oder Handelsregisterauszug, der deine Vertretungsberechtigung zeigt
Der Kaufvertrag
Beim Verkauf an Autoankauf Freitag bringen wir den Kaufvertrag zur Übergabe mit. Er hält Fahrzeugdaten, Kilometerstand, bekannte Schäden und den Kaufpreis fest. Bei einem Privatverkauf solltest du ein sauberes Vertragsmuster verwenden und alle bekannten Mängel eintragen – siehe Privat oder an Händler verkaufen.
Was passiert, wenn etwas fehlt?
- Fahrzeugbrief verloren: Ersatz bei der Zulassungsbehörde beantragen; der Prozess dauert, weil das Dokument als verloren gemeldet werden muss
- Fahrzeugschein verloren: Ersatz ebenfalls bei der Zulassungsbehörde, meist schneller
- Nur ein Schlüssel: kein Hindernis, wird bei der Bewertung berücksichtigt
- Kein Serviceheft: kein Hindernis; Rechnungen sind ein gleichwertiger Nachweis
Checkliste: Unterlagen für die Übergabe
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Alle vorhandenen Schlüssel
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Bei Verkauf im Auftrag: Vollmacht, Erbschein oder Handelsregisterauszug
- Optional: Serviceheft, Rechnungen, HU-Bericht, Gutachten, COC-Papier, Zubehör
Häufige Fragen
Nicht sinnvoll – ohne Teil II kann der Käufer das Fahrzeug nicht umschreiben. Beantrage vorher einen Ersatz bei der Zulassungsbehörde.
Nein, er ist keine Pflichtunterlage. Er hilft aber bei der Bewertung, besonders wenn die HU abgelaufen ist.
Bei einem seriösen Ankauf werden deine Daten für den Kaufvertrag erfasst. Eine Kopie ist üblich, damit der Käufer die Identität des Verkäufers belegen kann; frag nach, wie die Daten gespeichert werden.
Zur Leistung: Gebrauchtwagen verkaufen – so läuft der Ankauf
Dieser Artikel erklärt allgemein und nach bestem Wissen; er ersetzt keine rechtliche oder steuerliche Beratung im Einzelfall.