Totalschaden verkaufen: Ablauf und Unterlagen
Kurz gesagt
Ein Auto mit Totalschaden kannst du verkaufen – in der Regel zum sogenannten Restwert. Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden zahlt die Versicherung typischerweise den Wiederbeschaffungswert abzüglich dieses Restwerts; das Fahrzeug bleibt bei dir, und den Restwert erzielst du durch den Verkauf. Wichtig sind das Gutachten, die Klärung mit der Versicherung und ein Käufer, der das Fahrzeug abholt.
Wirtschaftlicher oder technischer Totalschaden?
Wirtschaftlicher Totalschaden
Liegt vor, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen – also den Betrag, den ein gleichwertiges Fahrzeug am Markt kosten würde. Das Auto könnte technisch repariert werden, aber es lohnt sich nicht. Das ist der häufigste Fall bei älteren Fahrzeugen: Schon ein mittlerer Frontschaden reicht.
Technischer Totalschaden
Liegt vor, wenn eine Reparatur technisch nicht mehr sinnvoll möglich ist – etwa nach schweren Rahmenschäden, Brand oder Überschwemmung. Das Fahrzeug hat dann meist nur noch einen Teile- oder Materialwert.
Wiederbeschaffungswert, Restwert, 130-Prozent-Grenze
Drei Zahlen aus dem Gutachten bestimmen, was du bekommst:
- Wiederbeschaffungswert: Preis für ein vergleichbares Fahrzeug beim Händler
- Restwert: Betrag, den das beschädigte Fahrzeug unrepariert noch erzielt
- Reparaturkosten: Kalkulation des Sachverständigen für eine fachgerechte Instandsetzung
Bei einer Haftpflichtregulierung durch die gegnerische Versicherung gilt: Übersteigen die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert, wird in der Regel auf Totalschadenbasis abgerechnet – Wiederbeschaffungswert minus Restwert. Eine Ausnahme ist die sogenannte 130-Prozent-Regel: Lässt du das Fahrzeug fachgerecht reparieren und nutzt es weiter, kann die Versicherung Reparaturkosten bis zu 130 Prozent des Wiederbeschaffungswerts übernehmen. Ob das in deinem Fall greift, klärst du mit Versicherung oder Anwalt.
Wem gehört das Fahrzeug nach der Regulierung?
Dir. Die Versicherung zahlt eine Entschädigung, übernimmt aber nicht das Fahrzeug. Du entscheidest, ob du es verkaufst, verschrotten lässt oder – bei der 130-Prozent-Variante – reparierst. Bei einer Kaskoregulierung kann es Fälle geben, in denen die Versicherung das Fahrzeug übernimmt; prüfe dazu deine Vertragsbedingungen.
So verkaufst du das Fahrzeug mit Totalschaden
Sende uns über das Bewertungsformular die Fahrzeugdaten, wähle „Totalschaden“ und lade das Gutachten sowie Fotos hoch. Wir bewerten das Fahrzeug kostenlos und melden uns mit einem Angebot. Steht das Auto beim Abschleppdienst oder in einer Werkstatt, holen wir es dort ab – Standgebühren solltest du vorher klären, damit sie nicht weiterlaufen. Kaufvertrag mit dokumentiertem Schaden und Abmeldung übernehmen wir. Details unter Totalschaden verkaufen.
Checkliste: Totalschaden verkaufen
- Gutachten mit Wiederbeschaffungswert, Restwert und Reparaturkosten bereitlegen
- Mit der Versicherung klären, ob die Regulierung abgeschlossen ist
- Restwertangebot der Versicherung notieren und mit eigenen Angeboten vergleichen
- Standort und ggf. Standgebühren klären (Abschlepphof, Werkstatt)
- Zulassungsbescheinigung Teil I und II, alle Schlüssel, Personalausweis
- Prüfen, ob das Fahrzeug bereits stillgelegt wurde
Häufige Fragen
Nein. Du kannst frei verkaufen, solltest aber einen Preis erzielen, der dem im Gutachten angesetzten Restwert entspricht. Ein eigenes Angebot vor dem Verkauf schafft Klarheit.
Ja. Halte die Zulassungsbescheinigungen und die Abmeldebestätigung bereit; die Abholung läuft genauso.
Auch das kaufen wir an. Gib die Schadensart an und lade Fotos hoch – der Wert liegt dann meist im Teile- oder Materialbereich.
Zur Leistung: Totalschaden verkaufen – so läuft der Ankauf
Dieser Artikel erklärt allgemein und nach bestem Wissen; er ersetzt keine rechtliche oder steuerliche Beratung im Einzelfall.